Satzung / Redaktionsstatut

Arbeitssatzung der Initiative

„Freies Radio Potsdam“ (Frrapò)

1. Bestimmungen

Das Freie Radio Potsdam (folgend FRP) ist ein Sendefenster des Radiokanals 88vier der Medienanstalt Berlin Brandenburg.

Die „Initiative Freies Radio Potsdam“ (folgend IFRP) ist die Arbeits- und Organisationsform aller Mitwirkenden Personen, die den technischen und inhaltlichen Sendebetrieb des Freien Radio Potsdam absichern und gestalten. Die IFRP versteht sich als Gemeinschaft in freier Kooperation.

Lizenz und Trägerschaft des Freien Radio Potsdam gegenüber der mabb übernimmt die Cultus U.G. des Freilandes Potsdam.

In einer Kooperationsvereinbarung garantiert die IFRP die zuverlässige Abwicklung des Sendebetriebes. Die Cultus U.G. garantiert der IFRP die Nutzung des Studioraumes und vollständige Unabhängigkeit bei der inhaltlichen Gestaltung der Sendungen.

Die IFRP anerkennt die Grundsätze des Bundesverbandes Freier Radios und versteht sich als Mitglied des Community-Radios Sender-Berlin.

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Wirtschaftliche und institutionell-politische Grundsätze

Nichtkommerzialität

Die IFRP arbeitet institutionell und politisch unabhängig. Es lehnt kommerzielle Werbung ab und kalkuliert nicht gewinnorientiert. Mitwirkende arbeiten ehrenamtlich, soweit keine öffentliche Finanzierung durch die Mediengesetzgebung ermöglicht wird. Angenommene finanzielle Unterstützung durch Spender, Stiftungen, Radioprojektausschreibungen bzw. kulturelle Ämter der Stadt Potsdam muss in der Verwendung zu 100% der freien Entscheidung der IFRP unterliegen.

1.2. Journalistische und medienpolitische Grundsätze

Gegenöffentlichkeit

Das Freie Radio Potsdam versteht sich als Ergänzung aber auch als Kontrapunkt zur medialen Präsenz des kommerziell-privaten als auch des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es gibt all jenen Personen und Gruppen die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und Informationsvermittlung, die einen emanzipatorischen Beitrag dafür leisten wollen, dass Menschen 1. ihre Anliegen und Interessen unmittelbarer vertreten können, 2. ihre Themen und Vorlieben unmittelbarer kommunizieren können, 3. dadurch theoretische und praktische Kompetenzen entwickeln, um aktiver und eigenständiger sich in politische Prozesse einmischen und kulturelles Leben gestalten zu können.

Vielfalt , Struktur, Qualität

Das Freie Radio Potsdam bemüht sich darum, das Verhältnis von Wort zu Musik, und der verschiedenen Themenbereiche untereinander im Volumen ausgewogen und vielfältig zu halten. Es wird angestrebt, alle Bereiche des geistigen und kulturellen Lebens, soweit es sich anbietet zu integrieren. Dies meint neben Musik auch Politik, Sport, Wissenschaft, Philosophie, Debatte, Literatur, bildende und darstellende Kunst in ernster als auch unterhaltender Form. Es wird angestrebt, eine, für den Hörer planbare, und soweit möglich, zeitlich konstante Sendestruktur zu gewährleisten und entsprechende Informationen öffentlich zu machen. Fähigkeiten und Vorbildung der Mitwirkenden sollen keine Hürde für die Teilnahme an medialer Öffentlichkeit sein. Daher ist nichtprofessionelle Arbeitsweise zu tolerieren. Es wird jedoch angestrebt, Defizite Einzelner durch gegenseitige Hilfe und helfende Kritik soweit zu kompensieren, dass eine Entwicklung hin zu unangestrengt hörbaren Sendungen erfolgen kann.

Ausschlussklausel

Jede Art von formaler Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Chauvinismus und Gewaltverherrlichung in Programm, Struktur und Mitarbeit ist auszuschließen. Nach Erörterung und Abwägung auszuschließen sind auch antiemanzipatorische Aktivitäten bz deren Verherrlichung wie religiöse oder quasireligiöse (wissenschaftliche) Missionierung, Förderung von Irrationalität und Rationalität, Verschwörungstheorien und Feindbildentwürfen, darunter ausdrücklich antisemitische Argumentationen. Jeder bestehende und zukünftige Sendemacher muss sich dahingehenden Vorwürfen und Fragen in der Diskussion stellen und dieser sich, ebenso wie die Vorwerfenden / Fragenden auf eine Klärung über das dargelegte und einsehbare Argument festlegen lassen.

Zugangsoffenheit

RadiomacherIn im Freien Radio Potsdam kann jeder Mensch sein, der ein Anliegen nach Veröffentlichung im Sinne der Grundsätze des Radios hat, unabhängig von Alter, Geschlecht und Nationalität. Zugang zu Veröffentlichung soll außer für die regelmäßig Mitwirkenden in angemessenem Umfang auch für Personen mit nur einmaligen Anliegen geschaffen werden (Offene Stunde). Der Austausch zwischen HörerInnen und ProduzentInnen soll über den Sendebetrieb hinaus gefördert, Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten insbesondere im Internet eingerichtet werden.

Lokalbezug

Die IFRP betreibt das Sendefenster FRP in und aus der Stadt Potsdam und bietet damit Menschen, die in Potsdam und Umgebung wohnen, die Möglichkeit, ortsnah medial zu wirken. Der Bezug zum kulturellen, intellektuellen und politischen Leben in und um die Stadt, ergibt sich daraus nahe liegend, ist aber weder verpflichtend noch Richtlinie für die einzelnen Sendemacher. Gleiches gilt für die Bezugnahme auf das Ausstrahlungsgebiet Berlin.

1.3. Grundsätze der Struktur

Selbstverwaltung und Transparenz

Die IFRP ist selbstorganisiert und selbstverwaltet.

Alle Kommunikation ist öffentlich, intern regelmäßig und auf Anfrage auch für jeden Bürger einsehbar. Organisation

Die Selbstverwaltung der IFRP erfolgt kommunikativ und kooperativ.

Die IFRP bildet keine Gremien.

Die Koordination aller Tätigkeiten obliegt allen Mitwirkenden der IFRP nach Sachlage, sowie Zeit, Ort und Gegenstand der persönlichen Mitarbeit.

Zur Absicherung einer permanenten Aufmerksamkeit zu koordinativen Fragen wird ein freiwilliges Org-Team eingerichtet.

Darüber hinaus können beliebige koordinative Subgruppen temporär oder langfristig verabredet werden (Technik, Events, Programm, Webptäsenz etc.).

Redaktionelle Selbstbestimmung

Die inhaltliche Gestaltung des Sendebetriebes obliegt allen Mitwirkenden der IFRP, die sich dazu bereit erklären.

Die Bereitschaftserklärung zeigt den Mitwirkenden als Sendemacher an.

Sendemacher übernehmen regelmäßige Sendungen und bieten sich, soweit möglich, auch für die Mitarbeit an unregelmäßigen Sendungen an.

Alle Sendemacher, die an einer Sendung mitwirken, übernehmen dafür redaktionelle Verantwortung im Status einer Redaktion.

Sendemacher können sich zu größeren, ständigen oder temporären Redaktionen zusammenschließen. Die Mitglieder dieser Redaktionen regeln die Verantwortlichkeit untereinander.

In der inhaltlichen Gestaltung sind die Sendemacher frei und nur durch die Grundsätze der IFRP gebunden. Sendemacher stellen ihre Sendungen ausdrücklich innerhalb der IFRP und öffentlich zur Kritik und zur Debatte.

2. Der Radiobetrieb

2.2. Arbeitsweise

1 Das FRP folgt keinem, über die Grundsätze hinaus gehenden Konzept. 2 Die technische und logistische Absicherung des Sendebetriebes ist Anliegen aller in der IFRP Mitwirkenden. 3 Alle Koordination erfolgt über oder in Absprache mit dem freiwilligen Org-Team. 4 Basis aller Koordination ist Kommunikation. 5 Mittel der Kommunikation ist mindestens und zwingend die Email. 6 Jede mündliche, telefonische oder anderweitige Absprache ist nachträglich per Email intern öffentlich zu machen. 7 Dazu ist eine oder mehrere thematische Mailingliste(n) einzurichten, in die sich jeder Mitwirkende der IFRP eintragen kann. 8 Alle Verabredungen zu Sendebetrieb und Sendeplan sind über die Mailingliste des Org-Teams zu kommunizieren. 9 Der gesamte Mailverkehr des Org-Teams ist allen Mitwirkenden auf Wunsch einsehbar zu machen. Dazu ist ein Online-Mailarchiv anzulegen. 10 Alle Mitwirkenden der IFRP sind intern per bekannter Email-Adresse und nach Möglichkeit auch per Telefon zu erreichen. Kontaktmöglichkeiten von außen, sowohl zum Org-Team aber auch zu jeder einzelnen Redaktion sind einzurichten und öffentlich zu machen. 11 Monatlich sind Treffen zu organisieren, bei denen auch im direkten mündlichen Kontakt Anliegen besprochen werden können. 12 Zusätzlich sollen transparente Koordinations- und Kommunikationsformen geschaffen werden, wie Foren, Wikis oder Blogs.

2.4. Das freiwillige Org-Team

1. Die Mitarbeit im freiwillige Org-Team beginnt mit dem Eintrag in die Mailingliste für Organisationsfragen (Org-Liste). Dieser Eintrag steht jedem Mitwirkenden der IFRP offen.

2. Die Mitarbeit im freiwilligen Org-Team endet mit dem jederzeit möglichen und jederzeit revidierbaren Austrag aus der Org-Liste. Jeder Ein- und Austrag muss allen Sendemachern bekannt gegeben werden. Die Liste der aktuellen Mitwirkenden des Org-Teams muss einsehbar sein.

3. Die Mailadresse der Org-Liste ist die einzige offizielle Kontaktadresse der IFRP und abgesehen von Linzenzfragen auch des FRP.

4. Jeder Eingetragene übernimmt automatisch Verantwortung an der Abwicklung aller internen und externen kommunikativen und organisatorischen Aufgaben.

5. Jeder Eingetragene verfolgt die Korrespondenz, bemüht sich um aktive Einbringung und um Teilnahme an den monatlichen und außerplanmäßigen Treffen.

6. Das Org-Team hat die Verpflichtung und die Befugnis bei groben Verstößen gegen die IFRP-Grundsätze SendemacherInnen vom Sendebetrieb vorübergehend ausschließen, bis zu einer Klärung, die umgehend intern öffentlich einzuleiten ist.

7. Das Org-Team verfügt über keinerlei Beschlusskompetenz das Radio betreffend.

8. Das Org-Team kann operativ technische Entscheidungen fällen. Diese sind intern öffentlich zu machen und bei Einwänden ggf. zu revidieren (Maintainerprinzip).

9. Die Entscheidungen des Org-Teams müssen auf sachlich einsehbaren Gründen beruhen. Sie bekommen Gültigkeit, soweit jeder Mitwirkende informiert ist und keine Einwände erhoben werden.

10. Das Org-Team organisiert die Kommunikation aller Mitwirkenden untereinander und dieser mit der Öffentlichkeit (Mailverkehr, Web-Präsenz).

11. Das Org-Team organisiert die monatlichen Treffen, informiert über Zeit und Ort und anliegende Fragen.

12. Das Org-Team sichert den Sendebetrieb technisch und logistisch und koordiniert die Arbeitsteilung der technischen Sendungsbetreuer.

13. Ggf. nötige Modalitäten der Arbeitsteilung regeln und verabreden die Org-Team-Mitwirkenden dabei untereinander nach Sachlage und Ermessen.

2.5. Redaktionsstatut

1 Das Redaktionsstatut wird in einer Abstimmung aller Mitwirkenden der IFRP verabschiedet. Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer erneuten Abstimmung. Gremium der Abstimmung ist die Vollversammlung. 2 Das Redaktionsstatut ist verbindlich für jede/n bestehenden und zukünftigen Mitwirkende/n der IFRP. 3 Sollten die IFRP-Mitwirkenden die Organisationsform der Initiative in eine andere überführen, ist dieses Redaktionsstatut zur inhaltlichen Grundlage der Vereinssatzung zu erklären. Diese wird lediglich formell den Rechtsnormen angepasst und von den Mitgliedern der neuen Form verabschiedet.

	3. Redaktionen und redaktionelle Mitarbeit
	3.1. Redaktionsstatus

1 Jede Person oder Personengruppe, die inhaltliche Verantwortung und Verpflichtung für einen regelmäßigen, geplanten Sendeplatz übernimmt (Sendemacher), tritt automatisch in der Status einer Redaktion. 2 Die Redaktionen können eigenständig weitere Mitwirkende in sich aufnehmen. Über die Aufnahme ist das Org-Team zu informieren. 3 Die Redaktionen verpflichten sich, ihre Sendezeit zuverlässig wahrzunehmen. Es steht ihnen frei, im Rahmen der vereinbarten Sendestruktur untereinander Sendeplätze zu tauschen. Das Org-Team ist rechtzeitig zu informieren, insbesondere die Veröffentlichung des Sendeplanes betreffend.

	3.2. Zugang zu Programmplätzen

1 Vorraussetzungen für jegliche Art der redaktionellen Mitarbeit beim Freien Radio Potsdam ist die Anerkennung des Redaktionsstatuts und der Grundsätze der IFRP. 2 Der Zugang zu den Programmplätzen erfolgt entweder im Rahmen der Verantwortung einer bestehenden Redaktion oder durch Aufnahme als eigenständige Redaktion. 3 Dementsprechend müssen an der Veröffentlichung interessierte Personen ihr Sendekonzept entweder bei einer bestehenden Redaktion oder beim Org-Team vorstellen. 4 Wird über eine Redaktion Zugang zu deren Programmplätzen gewährt, ist das Org-Team zu informieren. Bei fehlendem Einwand gilt der Zugang als anerkannt. 5 Wird ein Mitwirkungsgesuch an das Org-Team gerichtet, sind alle Mitwirkenden der IFRP zu informieren und bei fehlenden Einwänden zum nächsten Sendeplanwechsel ein Sendeplatz einzurichten. Das Freimachen von Sendezeit erfolgt einvernehmlich. Im Falle von Einwänden sind diese intern öffentlich unter Einbeziehung des Bewerbers argumentativ zu klären. Bis zur Klärung kann dem Bewerber Sendezeit für einzelne Sendungen bereitgestellt werden. 6 Sollte sich durch hohe Nachfrage nach Sendeplätzen im Rahmen der verabredeten Programmstruktur ein unangemessen langer Turnus für einzelne Redaktionen nötig werden, kann ein weiterer Zugang zur Mitwirkung durch das Org-Team bis auf Weiteres aufgeschoben werden. Die Einzelheiten werden einvernehmlich geregelt.

	3.3. Programmverantwortung

1 Jede Redaktion entscheidet und plant die Beiträge und Sendungen sowie die redaktionellen und inhaltlichen Konzepte unabhängig und in eigener Verantwortung. 2 Jede Redaktion sorgt selbständig für die Organisation der über das vorhandene Studioequipment hinaus benötigte Technik, Regie, Musik und anderer Komponenten der Produktion und des Programmablaufs. 3 Jede Redaktion verantwortet den Einsatz von Tonmaterial, welches das Einverständnis des Urhebers erfordert, oder Ansprüche von Verwertungsgesellschaften entstehen könnten (GEMA/GVL ausgenommen), selbst. 4 Jede Redaktion bemüht sich bis spätestens zu einem zu verabredenden Zeitraum vor Ausstrahlung der betreffenden Sendung die Sendebeschreibung für die Veröffentlichung des Programmplans dem Org-Team zugänglich zu machen, mitzuteilen oder selbst in die entsprechenden Pläne einzutragen. 5 Sollte ein Tontechniker, der nicht zum Freien Radio Potsdam gehört, die Sendung betreuen, muss dieser sich vom Studiodienst einweisen lassen. Wenn mehr als vier Sendemacher im Studio anwesend sein sollen, eine Band spielen oder selbst mitgebrachtes Equipment zum Einsatz kommen soll, muss mit dem Studiodienst spätestens zwei Tage im Voraus geklärt werden, ob dieses technisch realisierbar ist. 6 Die Sendemacher können in ihrer Gesamtheit beschließen, im Sendeplan Plätze frei zu halten, die für gemeinsame oder operative Sendungen genutzt werden können. Die Belegung dieser Sendezeiten erfolgt auf Anmeldung von Interesse Einzelner. Sollten keine Anfragen für diese Sendeplätze vorliegen, entscheiden die Studiobetreuer des Sendetages selbstständig über die Nutzung dieser Zeiten. 7 Jede Redaktion teilt unaufgefordert verbindliche Kontaktdaten (Mailadressen und Telefonnummern) und deren Änderungen dem Org-Team mit. 8 Jede Redaktion ist der IFRP gegenüber ist als Ganzes verantwortlich, kann aber alternativ einzelne Verantwortliche benennen. 9 Bei Bedenken hinsichtlich einer Gefährdung der Sendelizenz oder des Lizenznehmers benachrichtigt die Redaktion umgehend das Org-Team.

	3.4. Sendeplan

1. Der Sendeplan wird einvernehmlich von allen IFRP Mitwirkenden getragen. 2. Die Arbeit am Sendeplan ist öffentlich. 3. Jeder IFRP-Mitwirkende kann sich an der Arbeit am Sendeplan beteiligen. 4. Die zeitliche und personelle Absicherung der Arbeit am Sendeplan, ist im Org-Team zu kommunizieren. Dieses trägt als Ganzes die Verantwortung hierfür. Das Org-Team findet Personen, die bereit sind, an der technischen Pflege des Sendeplans mitzuwirken. Diese sind intern öffentlich zu benennen. 5. Der Sendeplan wird in je aktueller Fassung jedem Mitwirkenden einsehbar gemacht. 6. Über jede Änderung am Sendeplan sind alle betroffenen Mitwirkenden und das Org-Team mindestens per Email zu informieren. 7. Die IFRP Mitwirkenden können eine Programmstruktur verabreden, die eine Zuweisung der Sendungen nach Genres in bestimmte zeitlich Sendeschienen zugrunde legt. 8. Für alle Sendungen wird ein für Hörer und Macher planbarer Turnus angestrebt. 9. Der Sendeplan muss sowohl den Sendemachern als auch den Sendeplanverantwortlichen mittelfristige Planungssicherheit bieten und daher eine verabredete Gültigkeitsdauer besitzen.

	3.5 Musikprogramm

1. Die Sendemacher des Musikprogramms werden aufgefordert, in Abstimmung untereinander eine Vielfalt an vorgestellten Genres, zu befördern. Dies betrifft das Gesamtangebot, aber nach Möglichkeit auch den einzelnen Sendetag. 2. Die Sendemacher des Musikprogramms werden aufgefordert zu prüfen, inwieweit sie bevorzugt unbekannte, experimentelle, nichtkommerzielle, regional produzierte oder politisch engagierte Musik in ihren Sendungen unterbringen können.

	6. Entscheidungen

6.1. Grundsätze 1. Die Organisation der IFRP orientiert sich an der Ermöglichung des Sende- und Redaktionsbetriebes und versucht Arbeitsweisen zu vermeiden, die Entscheidungen nötig machen. Alle Aktivität wird zuerst als positiver Beitrag derer gesehen, die bereit sind, ihn zu leisten. 2. Sind dazu Absprachen Beteiligter nötig, sollen diese transparent und einvernehmlich geschehen. Die Grundlage jeder Absprache oder Entscheidung bilden Information, Kommunikation und Argument, sowie das positive Interesse an der gemeinsamen Sache. 3. Sollten dennoch Entscheidungen zu fällen sein, die andere Mitwirkende als die je Beteiligten betreffen ( bezüglich der vorhandenen Mittel, der Senderessourcen, des Statuts der Pragramminhalte oder des Ausschlusses ), gilt die Informationspflicht an alle Mitwirkende, die Gewährung hinreichender Zeit für die Erörterung und das Prinzip des toleranten Konsenses (Vetofreiheit, Schweigekonsens). 4. Mehrheitsabstimmungen werden grundsätzlich abgelehnt.

6.2. Verfahren 1. Mitwirkende des Org-Teams können technische Entscheidungen eigenständig umsetzen, müssen sie jedoch im Falle von Einwänden revidieren und dann ggf. ein Entscheidungsverfahren beantragen. 2. Bemängelte Entscheidungen und solche, die nicht revidierbar sind, bedürfen eines Entscheidungsverfahrens. Den Antrag dazu kann jeder Mitwirkende der IFRP stellen. Das Org-Team sichert die Bearbeitung. Dieses hat den Gegenstand der beantragten Entscheidung allen Mitwirkenden mitzuteilen. Die Email wird dabei als ausreichend betrachtet. 3. Die genaue Form, die benötigte Zeit der Erörterung, wie auch die Art der Entscheidungsfindung kann jeweils dem Gegenstand entsprechend vorgeschlagen und bei fehlenden Einwänden als verabredet angesehen werden. Online-Hilfsmittel sind dabei ausdrücklich eingeschlossen. 4. Sollten Unvereinbarkeiten verbleiben, kann als letztes Mittel ein Fork angestrebt werden, d.h. die Teilung der IFRP in zwei separate Bereiche, die in einzelnen Teilfragen je unterschiedliche Positionen zu Grunde legen. 6.3 Vollversammlung 1 Die Vollversammlung ist der Kommunikationsort für alle grundsätzlichen Fragen, das Radio als Ganzes betreffend und der Satzung. 2 Die Vollversammlung findet mindestens ein mal im Jahr statt, darüber hinaus auf Antrag einzelner Mitwirkender und einvernehmlicher Entscheidung. 3 Verantwortung für die Durchführung trägt das Org-Team. 4 Die Vollversammlung kann grundsätzliche Beschlüsse fällen. 5 Das Beschlussverfahren ist der tolerante Konsens (Vetofreiheit) aller IFRP Mitwirkenden, auch jener, die nicht bei der Versammlung anwesend waren. 6 Die Beschlussvorlage wird unter den Anwesenden diskutiert und argumentative Klarheit angestrebt.

	8. Grundsätze für die redaktionelle Arbeit, publizistische Freiheit, Programmverantwortung und Rechte an den Produktionen
	7.1. Selbstbestimmung

1 Redaktionen dürfen nicht veranlasst werden, in Sendungen, Beiträgen oder Moderationen, in deren inhaltlicher Verantwortung, eine der eigenen Überzeugung oder dem eigenen Kenntnisstand widersprechende Information als richtig zu bezeichnen, diese zu veröffentlichen oder die Veröffentlichung von Tatsachen zu unterdrücken. 2 Redaktionen dürfen nicht genötigt werden, ein Thema zu bearbeiten oder die Bearbeitung zu unterlassen, soweit es nicht den Grundsätzen der IFRP widerspricht. Aus einer Weigerung dürfen keine Nachteile entstehen.

	7.2. Journalistische Grundregeln

1 In allen Sendungen und Beiträgen sind die journalistischen Grundregeln und die publizistischen Grundregeln des Pressekodex mit den Richtlinien für die publizistische Arbeit des Deutschen Presserates zu beachten. 2 Enthalten Sendungen Berichte oder berichtende Passagen sind diese sorgfältig und nach bestem Gewissen zu recherchieren. Auf unvollständige Recherche ist ggf. hinzuweisen. Quellen sind anzugeben. 3 Werden in Sendungen Beurteilungen abgegeben oder Schlussfolgerungen gezogen, sind diese auf Tatsachen oder Quellen zu stützen, und der Gedankengang einsehbar und argumentativ schlüssig darzulegen. 4 Beurteilungen und Schlussfolgerungen müssen nicht als persönliche Meinung gekennzeichnet werden, wenn sie gemäß 7.2.3 einsichtig sind oder dem Stand der Wissenschaft entsprechen. 5 Unvollständig dargelegte Beurteilungen und Schlüsse sind als Kommentare, persönliche Meinungen oder Interpretationen kenntlich zu machen, gegebenenfalls mit Angaben über ihre Herkunft. Spekulative Beurteilungen und Schlüsse sind grundsätzlich zu vermeiden. 6 Festgestellte Fehlurteile und Falschmeldungen müssen öffentlich revidiert bzw. dementiert werden.

	7.4. Programmverantwortung

1 Die Rundfunkprogrammverantwortung wird von den Redaktionen selbst getragen. 2 Aus der Sendung oder dem dazugehörigen Eintrag im Programmplan muss hervorgehen, wer für die Inhalte der Sendung verantwortlich ist.

	7.5. Ausschluss von Veröffentlichungen

Der Ausschluss von Veröffentlichungen erfolgt, wenn: 1 durch strafrechtlich relevante Inhalte ein Risiko für die Sendelizenz oder den Lizenznehmer entstehen könnte, oder 2 der Beitrag grob gegen die in diesem Statut festgelegten Kriterien verstößt, oder 3 die Produzenten des Beitrages nicht bereit sind, grobe, technisch bedingte, qualitative Mängel, welche das einfache Verstehen des Beitrages im Radioempfänger unmöglich machen, zu überarbeiten, oder 4 die Radiosendung inhaltlich überhaupt keine Bezüge mehr zu dem aufweist, was vorher angekündigt, bzw. ausgemacht wurde. 5 Jeder IFRP-Mitwirkende ist berechtigt, gegen die Veröffentlichung einer Sendung Einwände zu äußern. 6 Einem Ausschluss muss eine dahingehende Kritik vorausgehen, die allen IFRP Mitwirkenden einsehbar zu kommunizieren ist. 7 Das Org-Team gewährleistet die Argumentation darüber in angemessener Zeit und empfiehlt danach ggf. den Ausschluss an alle Sendemacher. Bei Vetofreiheit wird der Ausschluss gültig. Der betroffene Sendemacher kann jederzeit unter Anerkennung der Kritik mit anderen Sendungen als der ausgeschlossenen weiter mitwirken. 8 Das Org-Team ist ermächtigt bei offenkundigem Grund eine Veröffentlichung von Sendungen bis zur Klärung für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen aufzuschieben. Im Zweifelsfalle ist Rechtsberatung einzuholen.

	7.6. Kenntlichmachung

Jede Redaktion verpflichtet sich, den Kontext ihrer Sendung in Bezug auf das FRP, als auch auf den Kanal 88vier mit einem Jingle oder verbalen Ansagen kenntlich zu machen. Dabei ist der Name des Radios „Freies Radio Potsdam“, die Station ID „88vier“ sowie die beiden Empfangsfrequenzen zu erwähnen. Erwünscht sind auch Hinweise auf Hörgelegenheiten über Internet-Live-Stream. Die Verantwortung dafür trägt der Studiobetreuer oder ggf. der allein agierende Sendemacher.

	7.7. Rechte an den Produktionen

1 Alle Rechte an Beiträgen und Sendungen liegen bei den ProduzentInnen. 2 Die ProduzentInnen gewähren der IFRP das Recht, Beiträge und Sendungen zu wiederholen und sie im Programmaustausch an andere nichtkommerzielle Radios weiterzugeben. 3 Alle Produzenten werden ausdrücklich gebeten, Ihre selbstproduzierten Beiträge unter die Creative Commons Lizenz zu stellen.

Arbeitsgrundlage zur Ausarbeitung dieses Redaktionsstatuts bildete das Redaktionsstatut von Pi Radio. Das Freie Radio Potsdam bedankt sich dafür bei Pi Ra